Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen der Rheumatologischen Fortbildungsakademie GmbH

 

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1 
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte betreffend die Organisation, Planung und Durchführung von Kongressen, Tagungen und sonstigen Veranstaltungen (nachstehend „Veranstaltungen“) durch die Rheumatologische Fortbildungsakademie GmbH, Wilhelmine-Gemberg-Weg 6, Aufgang C, 10179 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin unter HRB 95167 B zwischen der Rheumatologische Fortbildungs­akademie GmbH und deren Vertragspartner:innen (nachstehend „Vertragspartner:innen“).

1.2  
Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Regelungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Rheumatologische Fortbildungsakademie GmbH. Im Übrigen ist die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vertragspartner:innen sowie Regelungen, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Rheumatologische Fortbildungsakademie GmbH widersprechen, ausgeschlossen.

1.3    
Angebote der Rheumatologische Fortbildungsakademie GmbH sind unverbindlich.

 

2. Preise, Zahlungsbedingungen

2.1    
Die Preise der Rheumatologische Fortbildungsakademie GmbH verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2.2    
Rechnungen der Rheumatologische Fortbildungsakademie GmbH sind ohne Abzug und sofort zur Zahlung fällig.

 

3. Haftung und Schadenersatz

3.1    
Die Rheumatologische Fortbildungsakademie GmbH haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Falle einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung durch die Rheumatologische Fortbildungsakademie GmbH oder ihre Erfüllungsgehilf:innen ist die Haftung jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Gegenüber Unternehmen entfällt bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten die Haftung vollständig. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Rheumatologische Fortbildungsakademie GmbH zurechenbaren Körper- oder Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens.

3.2    
Die Rheumatologische Fortbildungsakademie GmbH ist im Falle höherer Gewalt oder sonstiger unverschuldeter Beeinträchtigungen der Leistungsmöglichkeiten von der Leistungspflicht entbunden, ohne dass den Vertragspartner:innen Schadenersatz- oder sonstige Ansprüche gegen die Rheumatologische Fortbildungsakademie GmbH zustehen. Als höhere Gewalt gelten auch Transportbehinderungen und Betriebsstörungen bei der Rheumatologische Fortbildungsakademie GmbH und den Vertragspartner:innen.

 

4. Rücktritt, Kündigung

4.1    
Der Rücktritt der Vertragspartner:innen von dem mit der Rheumatologische Fortbildungsakademie GmbH geschlossenen Vertrag ist außerhalb der gesetzlichen Vorschriften nicht zulässig. Etwa bestehende gesetzliche ordentliche Kündigungsrechte werden hiermit ausgeschlossen. Ein etwaiges Recht zu einer außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

4.2    
Führen die Vertragspartner:innen eine Veranstaltung ganz oder teilweise nicht durch, ohne ein wirksames Rücktrittsrecht ausgeübt oder den Vertrag mit der Rheumatologische Fortbildungsakademie GmbH wirksam außerordentlich gekündigt zu haben, haben die Vertragspartner:innen die vertraglich vereinbarten Entgelte in voller Höhe an die Rheumatologische Fortbildungsakademie GmbH zu zahlen.

 

5. Genehmigungen und Vorschriften

5.1    
Die Vertragspartner:innen haben alle erforderlichen Genehmigungen, Abnahmen, Prüfung und dergleichen, die die Leistungen der Rheumatologische Fortbildungsakademie GmbH betreffen, selbst auf eigene Kosten rechtzeitig zu beantragen, durchzuführen und der Rheumatologische Fortbildungsakademie GmbH auf Verlangen nachzuweisen.

5.2    
Soweit Mitarbeitende oder sonstige Servicekräfte der Rheumatologische Fortbildungsakademie GmbH eingesetzt werden, haben die Vertragspartner:innen für entsprechende Pausen, Toiletten- und Umkleideräume, Verpflegung und witterungsgeschützte Arbeitsplätze auf eigene Kosten zu sorgen. Darüber hinaus sind die vorschriftsmäßigen Pausen und Arbeitszeiten einzuhalten und von den Vertragspartner:innen zu überwachen.

 

6. Marketing, Fotos, Copyright und Urheberrechte

6.1    
Die Rheumatologische Fortbildungsakademie GmbH behält sich das Recht vor, an Orten, an denen Leistungen der Rheumatologische Fortbildungsakademie GmbH erbracht werden oder Mitarbeitende oder sonstige Servicekräfte der Rheumatologische Fortbildungsakademie GmbH tätig sind, zu Marketingzwecken Fotos-, Video- oder Filmaufnahmen durchzuführen, ohne hierfür Zahlungen an die Vertragspartner:innen zu leisten.

6.2    
Sämtliche Fotos, Texte und Abbildungen in den Prospekten, E-Mails, Internetseiten oder sonstigen Geschäftsunterlagen der Rheumatologische Fortbildungsakademie GmbH sind urheberrechtlich geschützt. Die dort gezeigten Abbildungen und Fotos können von der Wirklichkeit leicht abweichen. Darüber hinaus handelt es sich bei den Menschen um Gebrauchsartikel, die im Laufe der Zeit ihr Erscheinungsbild verändern.

6.3    
Die von der Rheumatologische Fortbildungsakademie GmbH erstellten Pläne sind urheberrechtlich geschützt. Sämtliche Inhalte der Leistungen der Rheumatologische Fortbildungsakademie GmbH sowie das Werk als Ganzes sind urheberrechtlich für die Rheumatologische Fortbildungsakademie GmbH geschützt. Jede unberechtigte Nutzung, insbesondere durch Nachdruck oder Vervielfältigung in Form von Fotokopien, Mikrokopien oder anderen Verfahren, auch von Teil oder Auszügen für jegliche Zwecke werden von der Rheumatologische Fortbildungsakademie GmbH gerichtlich verfolgt. Die Übernahme des Inhaltes oder von Teilen hiervon in Datensysteme, Datenbanken oder die Verwendung des Verzeichnisses für gewerbliche, private oder andere Zwecke ist verboten. Die Rheumatologische Fortbildungsakademie GmbH übernimmt keine Haftung für Satz- oder Formfehler redaktioneller oder technischer Art.

 

7. Schlussbestimmungen

7.1    
Gerichtsstand für alle gegenseitigen Verpflichtungen aus diesen Allgemeine Geschäftsbedingungen sowie dem Vertragsverhältnis und dessen Abwicklung zwischen der Rheumatologische Fortbildungsakademie GmbH und der Vertragspartner:innen ist ausschließlich Berlin.

7.2    
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechts.

7.3    
Alle Vereinbarungen, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Rheumatologische Fortbildungsakademie GmbH. Dies gilt ebenso für Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

7.4    
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch ein wirksame Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung nahe kommt.