Page 100 - JAHRESPROGRAMM 2023 - Fort- und Weiterbildungsangebote
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Qualitätskriterien
       Die Erarbeitung der Qualitätskriterien und der Fortbildungsinhalte ist und
       bleibt Aufgabe der Fachgesellschaft und ihrer Untergliederungen und
       Mitglieder. Hierbei kann auf vielfältige und qualitativ sehr gute Grundlagen
       zurückgegriffen werden.

       Die zur Zertifizierung durch die Rheumaakademie beantragten Fortbil-
       dungsveranstaltungen sollen danach beurteilt werden, ob sie den Quali-
       tätskriterien, die die Akademie im Namen der DGRh an eigene und durch
       sie zertifizierte fremde Veranstaltungen stellt, und dem Ethikkodex der
       DGRh entsprechen:

       1. Qualität
       Es sollten ausreichende Angaben (Fragebogen) zur wissenschaftlichen Leitung,
       zu den Inhalten der Veranstaltung, zur Art der Wissens- und Kenntnisvermitt-
       lung sowie zur Ergebnisbeurteilung vorliegen (entsprechend den Qualitätskri-
       terien der DGRh für die Zertifizierung von Fortbildungsveranstaltungen).

       2. Neutralität
       Die Veranstaltung sollte in Bezug auf den Inhalt (Programmgestaltung und
       Themenformulierung ohne Firmen- oder Produktbezug) und die organisato-
       rische Durchführung (keine Firmenveranstaltung) neutral sein. Die Veran-
       staltung kann nicht als neutral bewertet werden, wenn

          die veranstaltende Organisation eine Firma ist, die Arzneimittel oder
          medizinische Produkte herstellt oder wenn der organisatorische
          Rahmen (z. B. graphische Gestaltung des Programmflyers, Einladung,
          Veranstaltungsort) die Veranstaltung als Firmenveranstaltung ausweist
         oder
           der Themenschwerpunkt oder das Programm der Veranstaltung sich
          überwiegend auf Produkte einer Firma beziehen.
           Die wissenschaftliche Leitung und die Referentenauswahl sollte
          inhaltliche Neutralität gewährleisten.

       3. Transparenz
           Beziehungen des Veranstalters zum Sponsor sind bei der Ankündigung
          und Durchführung offen darzulegen.
           Zahlungen der Industrie (Sponsoring) sollen direkt an die veranstaltende
          Organisation geleitet werden. Die Beträge des Sponsoring der einzelnen
          Firmen müssen auf dem Programm ausgewiesen werden.



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