Gesellschafter
Mitte 2004 wurde von der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie e.V. (DGRh) (Präsident: Prof. Dr. med. Andreas Krause) und dem Berufsverband Deutscher Rheumatologen e.V. (BDRh) (1. Vorsitzende: Dr. Silke Zinke) die Rheumatologische Fortbildungsakademie als GmbH gegründet und mit einem Gesellschafterdarlehen als Startkapital ausgestattet.
Mitgesellschafter sind inzwischen auch der Verband Rheumatologischer Akutkliniken (VRA) (Vorsitzender: Prof. Dr. med. Heinz-Jürgen Lakomek), die Deutsche Gesellschaft für Orthopädische Rheumatologie e.V. (DGORh) (Präsident: Prof. Dr. med. Ralph Gaulke), Gesellschaft für Kinder- und Jugendrheumatologie (GKJR) (Vorsitzender: Prof. Dr. med. Johannes-Peter Haas) sowie die Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband e.V. (DRL) (Präsidentin: Rotraut Schmale-Grede).
Wissenschaftliches Kuratorium
Am 25.11.2011 konstituierte sich auf Beschluss der Gesellschafter der Rheumatologischen Fortbildungsakademie ein wissenschaftliches Kuratorium aus 12 Mitgliedern, die proportional zum Gesellschafteranteil von den Gesellschaftern benannt wurden.
Das wissenschaftliche Kuratorium für die Amtsperiode 2020 bis 2023 setzt sich wie folgt zusammen:
Zertifizierungsausschuss
Der Zertifizierungsausschuss entwickelt im Auftrag des Vorstandes der DGRh Qualitätskriterien als Grundlage zur Zertifizierung, stimmt sie mit dem Vorstand ab und begutachtet auf dieser Grundlage die ihm vorgelegten Zertifizierungsanträge. Dem Zertifizierungsausschuss gehören an:
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung wird von Anna Julia Voormann und Diana Förster ausgeübt.
Synergien der Geschäftsstellen am Standort Berlin
Die Rheumaakademie ist seit Dezember 2004 aktiv und befindet sich in stetiger Weiterentwicklung.
Ihr Sitz ist in Berlin gemeinsam mit den Geschäftsstellen:
Qualitätsstandards
Die Erarbeitung der Qualitätskriterien und der Fortbildungsinhalte ist und bleibt Aufgabe der Fachgesellschaft und ihrer Untergliederungen und Mitglieder. Hierbei kann bereits auf vielfältige und qualitativ gute Grundlagen zurückgegriffen werden, z. B. aus der Arbeit des Kompetenznetzes Rheuma.
Die zur Zertifizierung durch die DGRh beantragten Fortbildungsveranstaltungen sollen danach beurteilt werden, ob sie den Qualitätskriterien, die die Akademie im Namen der DGRh an eigene und durch sie zertifizierte fremde Veranstaltungen aufstellt, und dem Ethik-Kodex der DGRh entsprechen:
1. Qualität
Es sollten ausreichende Angaben (Fragebogen) zur wissenschaftlichen Leitung, zu den Inhalten der Veranstaltung, zur Art der Wissens- und Kenntnisvermittlung sowie zur Ergebnisbeurteilung vorliegen entsprechend den Qualitätskriterien der DGRh für die Zertifizierung von Fortbildungsveranstaltungen
2. Neutralität
Die Veranstaltung sollte in Bezug auf den Inhalt (Programmgestaltung und Themenformulierung ohne Firmen- oder Produktbezug) und die organisatorische Durchführung (keine Firmenveranstaltung) neutral sein. Die Veranstaltung kann nicht als neutral bewertet werden, wenn
3. Transparenz
Beziehungen des Veranstalters zum Sponsor sind bei der Ankündigung und Durchführung offen darzulegen.
Zahlungen der Industrie (Sponsoring) sollen direkt an die veranstaltende Organisation geleitet werden. Die Sponsoringbeträge müssen auf dem Programm ausgewiesen werden.
Dabei müssen im Sinne von Mindeststandards die Anforderungen an Fortbildungsveranstaltungen aufgrund der Empfehlungen der Bundesärztekammer und die Umsetzungen der jeweiligen Landesärztekammer erfüllt sein. Die Erfüllung der Anforderungen wird bei der Zertifizierung überprüft.