Rheumatologische Patientenschulung in ASV aufgenommen

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss im März die jährlichen Anpassungen der Appendizes in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) an den Einheitlichen Bewertungsmassstab (EBM) vom 1. Oktober 2022. Die Appendizes führen die Untersuchungen und Behandlungen der Krankheitsbilder auf, die im Rahmen der ASV durchgeführt und abgerechnet werden dürfen. Darüber hinaus änderte der G-BA Details für einzelne Erkrankungen. Eine neue Abschnitt-2-Leistung wurde auch für die Vorbereitung und Durchführung einer standardisierten ambulanten Schulung für Menschen mit rheumatoider Arthritis aufgenommen. Damit lässt sich der mit der rheumatologischen Patientenschulung verbundene Aufwand im Rahmen der ASV sachgerecht vergüten. Der Appendix stellt die Abrechnungsgrundlage dar, die Abrechnung selbst erfolgt auf Basis des EBM. Mit einer Ausnahme: Die Leistungen aus „Abschnitt 2“ des Appendix rechnen ASV-Ärzte nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Der Beschluss soll voraussichtlich im Juli 2023 Inkrafttreten.

Die Rheumatologische Fortbildungsakademie bietet fortlaufend qualifizierte Train-the-Trainer Kurse für die Rheumatologische Patientenschulung und Patienteninformation an. Falls Sie im Rahmen der ASV behandeln und noch kein Trainer-Zertifikat für eine durch das Bundesamt für Sozial Sicherung (BAS) anerkannte Patientenschulung absolviert haben, melden Sie sich am besten gleich an: Der nächste Train-the-Trainer Kurs für strukturierte Patienteninformation „StruPi“ findet am Samstag, den 1. Juli 2023 in Frankfurt statt.

 

 

 

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